Auftrag
Unser Auftrag
Aufgrund von Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft übernehmen die Wanderwege beider Basel (WbB) als anerkannte Fachorganisation in beiden Kantonen wichtige Aufgaben bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben:
- Mitarbeit bei der Erstellung der Wanderwegnetz-Planung
- Kontrolle, Reinigung und Wiederherstellung der Signalisation der im kantonalen Richtplan bezeichneten Wanderwege
- Kontrolle, Reinigung und Wiederherstellung der Signalisation der SchweizMobil-Routen (Wanderland sowie Nationale Route Nr. 3 des Mountainbikeland)
- Signalisation neuer oder geänderter Wanderwege und SchweizMobil-Routen (Die Signalisation der Wanderwege und SchweizMobil-Routen erfolgt gemäss VSS-Norm 640 829a, Signalisation Langsamverkehr)
- Entfernung der Signalisation von aufgehobenen Wanderwegen
Unterhalt Signalisation
Die Wanderrouten werden von den Bezirksleitenden regelmässig kontrolliert und die Signalisation wird aufgefrischt oder ersetzt
Neu- und Umsignalisation
In den vergangenen 10 Jahren wurde schrittweise das ganze Wanderwegnetz in BS/BL überprüft und neu signalisiert
Gesetzliche Grundlagen
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG vom 4.10.1985) bestimmt in Art. 6:
"Die Kantone sorgen dafür, dass Fuss- und Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden ..."
Sie müssen zudem die entsprechenden Netze in Plänen festhalten.
In
den beiden Basel erfolgt die Planung der Netze durch die jeweiligen
kantonalen Raumplanungsämter. Die Erstellung und regelmässige
Überprüfung der Signalisation haben beide Kantone den Wanderwegen beider Basel als private Fachorganisation übertragen.
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Die Erstellung und der Unterhalt der Wanderwege ist dagegen Sache des Kantons (in BS), bzw. der Gemeinden (in BL). Wir nehmen aber gerne Meldungen über Schäden an Wanderwegen entgegen und suchen mit den zuständigen Gemeinden nach einer Lösung. In speziellen Fällen unterstützen wir die Sanierung von Wanderwegen auch mit finanziellen Beiträgen.