Signalisationsregeln
Signalisationsregeln
Wir werden immer wieder gefragt, weshalb nicht auf jedem Wegweiser die Wanderziele mit Zeitangaben eingetragen sind. Der Grund ist, dass wir uns an ganz klare Vorgaben (Norm SN 640 829a) zur Signalisation der Wanderwege halten müssen, welche in der ganzen Schweiz bei der Neusignalisation nun schrittweise umgesetzt werden (nachfolgend am Beispiel der kurzen Route Aesch - Ruine Pfeffingen - Grellingen):
Der Umfang der Informationen auf den Wegweisern ist an den Anfangs- und Endpunkten der Routen am grössten: