Signalisationsregeln

Signalisationsregeln

Wir werden immer wieder gefragt, weshalb nicht auf jedem Wegweiser die Wanderziele mit Zeitangaben eingetragen sind. Der Grund ist, dass wir uns an ganz klare Vorgaben (Norm SN 640 829a) zur Signalisation der Wanderwege halten müssen, welche in der ganzen Schweiz bei der Neusignalisation nun schrittweise umgesetzt werden (nachfolgend am Beispiel der kurzen Route Aesch - Ruine Pfeffingen - Grellingen):

Der Umfang der Informationen auf den Wegweisern ist an den Anfangs- und Endpunkten der Routen am grössten:

Signalisationsregeln 1

Beispiel für Signalisation Startpunkt

  • Weisses Standortfeld mit Orts- und Höhenangaben
  • Zwischenziele und Endziel der Route mit zugehörigen Zeitangaben. Zuoberst ist das nächstgelegene Zwischenziel, darunter die weiteren Zwischenziele und das Endziel
Ein horizontaler Strich zeigt an, dass sich die Route unterwegs aufteilt und so verschiedene Endziele erreicht werden können.

Signalisation an einem Zwischenziel

  • Weisses Standortfeld mit Orts- und Höhenangaben
  • nächste Zwischenziele und Endziele der Routen mit Zeitangaben. Zuoberst ist das nächstgelegene Zwischenziel, darunter die weiteren Zwischenziele und das Endziel
Ein horizontaler Strich zeigt an, dass sich die Route unterwegs aufteilt und so verschiedene Endziele erreicht werden können.

Zwischenziel Ruine Pfeffingen
Normale Verweigung

Signalisation an einer Wegverzweigung

  • nächste Zwischenziele und Endziele für die jeweilige Richtung (aber kein Standortfeld und keine Zeitangaben)
Ein horizontaler Strich zeigt an, dass sich die Route unterwegs weiter aufteilt und so verschiedene Endziele erreicht werden können.

Richtungszeiger und Rhomben

Richtungszeiger und Rhomben

  • Wo die Fortsetzung des Wanderwegs nicht eindeutig ist, helfen Richtungszeiger Klarheit schaffen
  • Auch die Bestätigungsrhomben an Hausecken, Pfosten und Bäumen geben den Wandernden die Gewissheit, dass sie auf einem signalisierten Wanderweg unterwegs sind

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